In besonderen, die ganze Studierendenschaft betreffenden Fällen, kann eine Versammlung der Studierendenschaft einberufen werden. Dies kann entweder der Allgemeine Studierendenausschuss, das Studierendenparlament oder 3% der Studierendenschaft tun. Näheres zur Versammlung der Studierendenschaft regelt Teil 4 der Satzung.
„Solidarisch aus der Krise, soziale Verbesserung in Hochschule und Gesellschaft jetzt!“ – Versammlung der Studierendenschaft am 11.05.2023
Einladung
Protokoll
Meinungsbild
„Die Studierendenschaft und die Klimakrise – was tun?“ – Versammlung der Studierendenschaft am 26.11.2019