Ausschüsse

Die Ausschüsse dienen (GO §10) der Vorbereitung und Unterstützung der Verhandlungen des Studierendenparlaments. Die Mitgliederzahl und Zusammensetzung richtet sich nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren entsprechend der Sitzverteilung der Fraktionen im Studierendendenparlament (Satzung §17).

Fraktionen des Studierendenparlaments, die kein stimmberechtigtes Mitglied stellen, können als nicht stimmberechtigte Mitglieder an den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse teilnehmen (Ausnahme: Härtefallausschuss).

Im 67. Studierendenparlament gibt es folgende Ausschüsse: