Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft. Das StuPa wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt den Haushalt. Es wird auf ein Jahr von den Studierenden per Urnenwahl gewählt.
Das StuPa hat verschiedene Aufgaben:
- Das StuPa entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Dabei steht es der gesamten Studierendenschaft offen, so dass alle Studierenden Anträge stellen können, die beraten und beschlossen werden.
- Als eine der wichtigsten Aufgaben ist die Kontrolle über die Geldmittel anzusehen. Das StuPa beschließt in jedem Jahr einen Haushalt, in dem die Ausgaben und Einnahmen der verfassten Studierendenschaft verzeichnet sind.
- Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Wahl des AStA, der Exekutive der Studierendenschaft. Die Zusammenarbeit zwischen StuPa und AStA ist entscheidend für die Effizienz der studentischen Selbstverwaltung. Darum ist das Wechselspiel zwischen AStA und StuPa hervorzuheben: Das StuPa entscheidet zwar in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, wäre ohne das ausführende Organ AStA kaum handlungsfähig. Um den für eine gute Zusammenarbeit notwendigen Informationsaustausch zu sichern, berichten die Referent*innen zu Anfang jeder StuPa-Sitzung über ihre Arbeit.
- Auch kann allein das StuPa die Satzung der Studierendenschaft ändern und fungiert damit als Legislativorgan. Da das StuPa dabei an die gesetzlichen Vorgaben gebunden ist, beobachtet und begleitet es auch die Arbeit des Landesgesetzgebers kritisch.
Das StuPa bildet Ausschüsse, die die Arbeit des Studierendenparlaments unterstützen.